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Auf Druck der Konsumentenschützer: Telekomanbieter verbessern die Rechte der Kunden

24.07.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Letztendlich hat der Druck der eidgenössischen Konsumentenverbände also doch Früchte getragen: Millionen von Handybesitzern in der Schweiz profitieren jetzt von kundenfreundlicheren Verträgen. Nachdem eine Allianz rund um die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und die Tessiner sowie Westschweizer Konsumentenschutzorganisationen ACSI bzw. FRC bereits Anfang des Jahres auf Konfrontationskurs gegenüber den drei Telekomanbietern Sunrise, Swisscom und Orange gegangen ist, beugten sich diese nun dem aufgebauten Druck. Mit ihrem Einlenken konnten die Gesellschaften eine entsprechende Klage der Konsumentenschützer verhindern.

Schweizer profitieren von vereinfachten Kündigungs- und Wechselmöglichkeiten

Diesbezüglich hatte die Vereinigung aus verschiedenen Konsumentenschutzorganisationen bereits Anfang des Jahres ihren strengen Blick auf die Telekomfirmen und ihre nicht immer klar verständlichen Vertragsklauseln gerichtet. Dabei stellte die Allianz den entsprechenden Anbietern in der Schweiz quasi ein Ultimatum und kündigte rechtliche Schritte an, falls bestimmte Klauseln nicht aus den jeweiligen Handyverträgen entfernt werden sollten. Die entsprechende rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise bildet das überarbeitete Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Dabei warfen die Konsumentenschützer den besagten Telekomfirmen vor, dass bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unlauter sind, also den jeweiligen Konsumenten ungerechtfertigt und in erheblichem Masse benachteiligen. Um einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, haben Sunrise, Orange sowie Swisscom ihre AGBs nunmehr überprüft und in der Kritik stehende Klauseln überarbeitet. So sind jetzt zum Beispiel bei Preiserhöhungen oder einer Verschlechterung der Dienstleistungen rund um die Bandbreite oder die Netzabdeckung die Möglichkeiten zu kündigen oder den Anbieter zu wechseln vereinfacht worden. Bislang waren die Verträge nahezu einheitlich so formuliert, dass Veränderungen dieser Art nicht zur Kündigung berechtigten.

Im Hinblick auf bestimmte Flatrate-Angebote blieben die Telekomfirmen hart

In diesem Zusammenhang verzichten die drei Anbieter in Sachen Telekommunikation zukünftig zum Beispiel auf die so bezeichneten Roll-Over-Klauseln. Diese besagt, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer automatisch um jeweils mindestens ein Jahr verlängert. Nun können die Kunden demgegenüber nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jeden Monat kündigen. Des Weiteren können sich Schweizer, die am Arbeits- oder Wohnort keinen Handyempfang haben oder ins Ausland ziehen, über enorm erleichterte bzw. verbesserte Kündigungsrechte freuen.[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_video link=“https://www.youtube.com/watch?v=PqEXVO8kC3w“][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]Auch die in den Verträgen von Orange oder Sunrise integrierte Klausel, dass der Vertrag seitens der Anbieter prompt aufgekündigt werden kann, wenn die Zahlungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheint, ist aus dem jeweiligen Vertragswerk entfernt worden. Während Orange schon im März entsprechende vertragliche Änderungen realisiert hat, haben Sunrise und Swisscom zum Ende des zweiten Quartals nachgezogen. Allerdings haben sich die drei Telekomanbieter nicht in jedem Punkt dem Druck der Allianz gebeugt. Diesbezüglich bleiben zum Beispiel die Leistungseinschränkungen bei den als „infinity“ oder „unlimited“ beworbenen Produkten weiterhin bestehen. Allerdings sagten die Telekomfirmen den Konsumentenschützern in diesem Fall zu, dass solche Flatrate-Angebote in der Zukunft transparent dargestellt und kommuniziert werden.

 

Oberstes Bild: © Palto – Shutterstock.com[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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