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Acht Vorschläge eingereicht: Schweizer Traditionen für die UNESCO-Liste

11.11.2014 |  Von  |  Beitrag

Ende September fand zum Thema „Immaterielle Weltkulturerbe“ eine Medienkonferenz des Bundesrates statt. Acht Schweizer Anwärter kamen in die engere Wahl und wurden vorgestellt.

Der Bundesrat stützt sich bei seinen Vorschlägen auf eine bereits 2012 erstellte nationale Selektion. Gut Ding will Weile haben. Die vom Bundesrat befürworteten Kandidaturen werden nun schrittweise bei der UNESCO eingereicht. Die erste Einreichung ist für 2015 geplant.

Schweizer Anwärter für die UNESCO-Liste

Traditionelle Feste, besondere schweiztypische Handwerke oder Tätigkeiten gehören zu den Anwärtern auf das „Immaterielle Weltkulturerbe“ der Schweiz. Folgende acht Anwärter kommen infrage: das Uhrmacherhandwerk, der Umgang mit Lawinengefahr, die Schweizer Alpsaison, Schweizer Grafikdesign und Typografie, der Jodel, das Winzerfest in Vevey, die historischen Prozessionen in Mendrisio und die Basler Fasnacht. Diese Traditionen stünden für die kulturelle Vielfalt der Schweiz, hätten allesamt einen prägnanten, sinnstiftenden Charakter und stünden exemplarisch für die gelebte kulturelle Vielfalt des Landes, meint Innenminister Alain Berset.

Am Beispiel des Uhrmacherhandwerks oder der Schweizer Typographie wird zudem deutlich, dass Schweizer Traditionen auf breite Anerkennung auch auf internationaler Ebene stossen. Nach einem langen Konsultationsprozess wurde die nationale Traditionsliste bereits vor drei Jahren erstellt. In dieser Liste finden 167 lebendige Schweizer Traditionen Erwähnung. Von A wie Appenzeller Witz über W wie Walliser Schwarznasen bis Z wie Zürcher Zitate sind in der Liste aufgeführt. Bei der Sichtung dieser „gelebten“ Kulturgüter offenbaren sich ein reichhaltiges Brauchtum, handwerkliche Eigenheiten und eine Vielzahl an traditionellen Festen.

Auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite kann die Liste der „lebenden Traditionen“ abgerufen und sechs Publikationen mit Übersichtskarte bestellt werden. Vertreter der kantonalen Fachstellen des Kulturamtes, der Schweizerischen UNESCO-Kommission sowie des Bundesamtes für Kultur haben die aufgeführten Traditionen zusammengetragen. Hierfür wurden zahlreiche eingereichte Vorschläge der einzelnen Kantone ausgewertet, was eine ganze Weile dauerte. Was verbindet die teilweise extrem unterschiedlichen Traditionen miteinander und für wen ist eine solche Liste überhaupt nützlich?

Der Begriff „lebendige Tradition“ bezeichnet gesellschaftliche und kulturelle Handlungen und Praktiken, die über Generationen hinweg weitergegeben werden. Dieses gelebte Volksgut vermittelt den Schweizer Eidgenossen und ihren Nachkommen ein Gefühl der Kontinuität. Traditionen verkörpern das kulturelle Selbstverständnis eines ganzen Landes und seiner Regionen und müssen bewahrt werden. Darunter zählen mündliche und schriftliche Überlieferungen über bestimmte darstellende Künste und Rituale sowie das überlieferte theoretische und praktische Wissen im Umgang mit der Natur. Ebenso gehören handwerkliche Fähigkeiten und Fachwissen dazu.

Im Gegensatz zum materiellen Kulturerbe, zu dem in erster Linie Gebäude und Anlagen gehören, die unter dem Schutz der Denkmalpflege steht, verändert sich das immaterielle Kulturerbe ständig. Mit der Auflistung und Inventarisierung sowie der Anerkennung durch die UNESCO sollen diese Traditionen vor dem Vergessen und Verschwinden bewahrt werden. Schweizer Traditionen machen die Identität der Schweizer Bevölkerung aus. Doch sie können nur erhalten werden, wenn sie bekannt bleiben und praktiziert werden.

Unter www.lebendige-traditionen.ch kann die Liste heruntergeladen werden.

 

Oberstes Bild: © Wei Ming – Shutterstock.com

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