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Sparen im Haushalt: Auf Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten achten

26.11.2014 |  Von  |  Beitrag

Die Pflicht für Hersteller und Händler ihre Geräte durch Energieverbrauchsetiketten auszuweisen, besteht bereits seit 1998. Die Europäische Union legte das so fest. Bei zahlreichen Kunden sorgen jedoch die Angaben auf den Etiketten für zusätzlichen Stress. 

Die meisten Leute wissen zwar inzwischen, dass Geräte der Energieeffizienzklasse A im Stromverbrauch günstiger sind als Geräte der Klasse C oder G, doch welche Strommenge wirklich eingespart wird, bleibt vielen ein Rätsel.

Um hinter die Geheimnisse der Kennzeichnung nach Energieeffizienzklassen zu kommen und wie Sie dadurch Ihren Geldbeutel schonen können, das soll Ihnen unser Ratgeber vermitteln. Ausserdem befassen wir uns mit der Frage, ob die Reglementierung durch die EU in der Praxis wirklich zu einer Senkung des Energieverbrauchs führte.

Das EU-Energie-Label muss an jedem Gerät, das in einem Ausstellungs- oder Verkaufsraum aufgestellt ist, deutlich sichtbar angebracht sein. Es kann sich auf der Gerätevorderseite bzw. an der Geräteoberseite befinden. Von Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülern, Kühl- und Gefriergeräten bis hin zu Fernsehgeräten und Fahrzeugen – alle diese Geräte muss laut EU-Verordnung ein solches Label kennzeichnen.

Wie heissen die einzelnen Energieeffizienzklassen und welcher Wert liegt für die Festlegung zugrunde?

Es gibt die Energieeffizienzklassen A bis G, wobei A die vergleichsweise effizienteste, G die vergleichsweise uneffizienteste ist. Aufgrund der ständigen technischen Weiterentwicklung erweitert sich die Skala nach oben mit den zusätzlichen Klassen A+, A++ und A+++. Das Pluszeichen steht für noch mehr Energieeffizienz. Wie wird diese aber eigentlich ermittelt? Zum Vergleich werden Referenzgeräte herangezogen. Das heisst, das Gerät, welches das Label erhalten soll, wird mit einem Referenzgerät verglichen. Hierbei spielen auch klassenspezifische Merkmale eine Rolle. Beispielsweise werden für Kühlschränke Referenzgeräte entsprechend des jeweiligen Rauminhalts herangezogen. Nur so können korrekte Werte für die Energieeffizienz des getesteten Gerätes im Vergleich zum Referenzgerät erzielt werden.

Die Referenzgeräte existieren übrigens nicht als reale Geräte, sondern nur auf dem Papier. Ihre Eigenschaften wurden als Vergleichswert spezifisch zur Einführung des Labels definiert. Die Einstufung eines getesteten Gerätes richtet sich nach dessen Energieeffizienz: Je effizienter, desto besser die Einstufung. Für die einzelnen Geräteklassen gibt es Unterschiede beim Erreichen einer bestimmten Energieeffizienzklasse. Beispielsweise erhält ein Fernseher die Einstufung A+++, wenn er 10 % der Energie des Referenzgerätes verbraucht und somit 90 % effizienter ist, während ein Haushaltsgeschirrspüler 50 % effizienter sein muss im Vergleich zum Referenzgerät, um die Einstufung A+++ zu bekommen.


Sparen im Haushalt (Bild: © Bacho - shutterstock.com)

Sparen im Haushalt (Bild: © Bacho – shutterstock.com)


Das mögliche Einsparpotenzial ist dafür ausschlaggebend.

Aufgrund technischer Neuerungen erreichten mit der Zeit Geräte einer Klasse ausnahmslos die Energieeffizienzklasse A, sodass die Skala von A bis G um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert werden musste. Diese Erweiterung der Skala nach oben wird nicht nur dem technischen Fortschritt gerecht, sie ist zugleich eine Herausforderung an die Hersteller von Elektrogeräten.

Was kann der Kunde noch dem Energieverbrauchsetikett entnehmen?

Da beim Kauf von Elektrogeräten der Vergleich allein über den Energieverbrauch nicht aussagekräftig genug ist, findet der Kunde seit einiger Zeit weitere Informationen auf den Geräten. Neben Energieverbrauchsklassen werden auch praktische Verbrauchswerte angegeben, um dem Verbraucher den Vergleich zu erleichtern. Bei Waschmaschinen und Geschirrspülern spielt neben dem Energieverbrauch auch der Wasserverbrauch eine entscheidende Rolle. Deshalb wird bei diesen Geräten der Wasser- und Energieverbrauch pro Wasch- bzw. Spülgang angezeigt. Beim Kauf eines Elektrogerätes sollten Sie also nicht nur die Energieeffizienzklasse im Blick haben, sondern auch auf die anderen Angaben achten. Innerhalb derselben Effizienzklasse können Unterschiede beim Wasser- und Energieverbrauch bestehen.

Mindestanforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz ändern sich

Von der Europäische Union werden Mindeststandards für die Zulassung elektrischer Geräte formuliert. Ziel ist es, mittel- bis langfristig die Energieeffizienz der Geräte zu steigern, damit immer mehr effizientere Geräte in den Handel kommen. Beispielsweise müssen Wäschetrockner, die seit November 2013 als Neugeräte verkauft werden, mindestens die Energieeffizienzklasse C erfüllen. Ab November 2015 dürfen hingegen nur noch Neugeräte mit Energieeffizienzklasse B oder besser verkauft werden. Ähnliche Entwicklungen sind auch bei anderen Geräteklassen, die ein Energieverbrauchsetikett tragen müssen, zu beobachten.

Was hat das Label seit seiner Einführung gebracht?

Die Statistik der EU weist genau aus, welcher Energieeffizienzklasse die verkauften Geräte einer Geräteklasse zugeordnet werden und in welcher Anzahl sie verkauft werden. Die Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf die Senkung des Energieverbrauchs seit der Einführung des Labels zu. So ergibt die Auswertung der statistischen Daten der Europäischen Union, dass bei kennzeichnungspflichtigen Geräten im Zeitraum 1996 bis 2011 eine durchschnittliche Verbrauchssenkung von 73 % zu verzeichnen ist. Bei „Energiefressern“ wie Wäschetrocknern (69 %), Gefrierschränken (68 %) und Kühlschränken (63 %) konnte demnach die höchste Senkung erzielt werden, während die Waschmaschinen mit 38 % nicht so gut dastehen.



Angesichts der Fakten wird sich nun jeder Verbraucher fragen, ob die Hersteller nur auf Druck der EU so gehandelt und energieeffizientere Geräte entwickelt haben. Doch einerseits ist der technische Fortschritt nicht aufzuhalten und andererseits sehen sich die Hersteller zunehmend mit einem schärferen Bewusstsein der Verbraucher für diese Problematik konfrontiert. Mit Sicherheit hat jedoch die EU-Reglementierung dazu beigetragen, den Prozess zu beschleunigen.

 

Oberstes Bild: © Dragun3d – shutterstock.com

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