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Asyl-Notfallplanung: Bund erhöht Unterbringungsplätze

14.04.2016 |  Von  |  News

Für die angespannte Lage im Asylwesen hat der Bund einen Konzeptvorschlag zur Lösung der Notsituation erabeitet. Die Städte und Gemeinden unterstützen dies. Besonders der Aufstockung der Aufnahmekapazitäten wird positiv zugestimmt.

Der Schweizerische Städteverband SSV und der Schweizerische Gemeindeverband SGV beurteilen die Notfallplanung, die Bund und Kantone erarbeitet haben, als tauglich und unterstützen deren Beschlüsse. Der Entscheid, bei der Bewältigung einer Notsituation die Aufgabenteilung von Bund, Kantonen und Gemeinden beizubehalten, ist aus ihrer Sicht korrekt.

Die Städte und Gemeinden teilen auch die Einschätzung des Staatssekretariates für Migration: Es ist für die nächsten Monate mit einer angespannten und sehr volatilen Migrationslage zu rechnen, für welche verschiedene Vorbereitungen zu treffen sind.

Am heutigen „Asylgipfel“ in Bern, bei welchem die Notfallplanung verabschiedet wurde, haben Städte und Gemeinden folgende Forderungen eingebracht:

  • Die Zahl der Unterbringungsplätze, die der Bund bereitstellt, muss bei mindestens 8000 liegen. Es ist im Krisenfall eine weitere Erhöhung ins Auge zu fassen.

Flüchtlinge auf Zwischenstation in einem Budapester Bahnhof. (Bild: © Attila JANDI – Shutterstock.com)

Flüchtlinge auf Zwischenstation in einem Budapester Bahnhof. (Bild: © Attila JANDI – Shutterstock.com)


Aus Sicht des Städte- und Gemeindeverbandes waren die 6000 Unterbringungsplätze, die der Bund ursprünglich bereitstellen wollte, zu knapp bemessen. Es wurde positiv zur Kenntnis genommen, dass diese Kapazitäten in der Beratung um weitere 3000 Plätze erhöht wurden. Die Erweiterung würde im Hinblick auf ein Eintreten des Szenario 3 (30’000 Grenzübertritte innert weniger Tage) aktiviert. In der Bereitstellung der Unterkünfte steht nicht zuletzt das VBS in der Pflicht.

Die Nutzungsbedürfnisse der Armee in der Ausbildung sind zu respektieren, dürfen aber nicht dazu führen, dass beim Bund Eng-pässe in der Unterbringung entstehen. Ausreichende Bundeskapazitäten sind notwendig, um die Gemeinden zu entlasten und ihnen genügend Reaktionszeit verschaffen. Verschiedene Kantone verpflichten Städte und Gemeinden zur Suche nach Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge.

  • Die Requisitionsverordnung darf nur als „ultima ratio“ eingesetzt werden.

Städte- und Gemeindeverband verlangen, dass die vom Bundesrat verabschiedete Requisitionsverordnung sowohl vom Bund, wie auch den Kantonen nur äusserst zurückhaltend eingesetzt wird, da sie einen bedeutenden Eingriff in die Gemeindeautonomie darstellt. Wir kritisieren zudem, dass der Bund die Instandstellung der requirierten Anlagen den Städten und Gemeinden anlastet.

  • Die Städte und Gemeinden sind in den Sonderstab Asyl und in die kantonalen Notfallplanungen einzubeziehen.

Die Vorsorgeplanung verpflichtet die Kantone, ihrerseits Notfallplanungen voranzutreiben. Städte- und Gemeindeverband forderten in der Beratung der nationalen Notfallplanung, dass diese die Kantone verpflichtet, kantonale Konzepte unter Einbezug der kommunalen Ebene auszuarbeiten.

Dies erachten wir als Notwendigkeit, denn ein frühzeitiger und umfassender Einbezug der kommunalen Ebene ermöglicht deren Mitsprache und dadurch insgesamt eine bessere Erfüllung der Verbundaufgaben im Asylwesen. Auch der nationale Sonderstab Asyl, der die Massnahmen bei einer Migrationskrise berät, muss die Städte und Gemeinden einbeziehen.

 

Artikel von: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Artikelbild: © John Kehly – Shutterstock.com