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ASIP appelliert für erfolgreiche Rentenreform 2020

17.08.2016 |  Von  |  News

Nach Meinung des schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP müssen alle politischen Akteure, im Rahmen der Behandlung der Vorlage „Altersvorsorge 2020“ Kompromisse eingehen. Der Verband ist gegen allzu einseitige Sichtweisen in der Altersvorsorge.

Am 16.08.2016 hat der ASIP eine Petition an die Politik lanciert, um die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Reform zu untermauern. Der ASIP schlägt erneut ein dezentrales Modell vor, um Rentensenkungen zu kompensieren, welches nicht nur fairer und viel einfacher, sondern auch kostengünstiger im Vergleich zu dem vom Bundesrat vorgeschlagenen ist.

Die Frage der Ausgestaltung der Altersvorsorge ist für den ASIP entscheidend. Nach den vielen gescheiterten Reformvorhaben muss nun die „Altersvorsorge 2020“ gelingen. Es handelt sich um eine der wichtigsten innenpolitischen Reformen der nächsten Jahre mit staats- und gesellschaftspolitischer Tragweite.

Angesichts der demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die auf AHV und berufliche Vorsorge zukommen, ist der Reformbedarf klar ausgewiesen. Anstatt jetzt Maximalforderungen um jeden Preis durchsetzen zu wollen, sollten alle Akteure, vor allem auch die Sozialpartner, am gleichen Strick ziehen.

Das Ausspielen der AHV gegenüber der beruflichen Vorsorge (u.a. mit dem Argument, die AHV sei effizienter und müsse um jeden Preis gestärkt werden) ist genauso wenig zielführend wie die Forderung der Wirtschaft nach einer zwingenden Integration einer Stabilisierungsregel (also die Einführung eines Automatismus zur künftigen Erhöhung des Rentenalters).

Vielmehr zielt das Projekt „Altersvorsorge 2020“ in die richtige Richtung. Wir brauchen jetzt eine mehrheitsfähige Vorlage, welche auch in einer Volksabstimmung realistische Chancen auf eine Annahme hat.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist ein gleiches Referenzalter 65 für Mann und Frau einer der zentralen Eckwerte. Ein zweiter Schwerpunkt ist die vorgeschlagene Senkung des BVG-Umwandlungssatzes. Für den ASIP ist allerdings wichtig, dass die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes sozialverträglich erfolgt.

Zur Aufrechterhaltung des Leistungsziels im BVG (60% des letzten AHV-Bruttolohnes bis CHF 84’240) braucht es daher flankierende Massnahmen. Der für die Übergangsgeneration vorgeschlagene zentrale Mechanismus über den Sicherheitsfonds ist jedoch zu komplex, erhöht die Verwaltungskosten und führt zu unfairen und damit falschen Solidaritäten.

Der ASIP lehnt diesen Vorschlag ab und fordert einmal mehr eine dezentrale, durch die jeweiligen Pensionskassen zu gewährende Leistungsgarantie. Im Zentrum steht eine Leistungsgarantie auf der projizierten BVG-Altersrente (0%-Zins/0%-Lohn): Diese Garantie wird als zusätzlicher, individueller BVG-Wert für die Übergangsgeneration festgeschrieben und ändert sich nicht mehr (keine Schattenrechnung notwendig: Es wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage die projizierte BVG-Altersrente berechnet und garantiert).

Dieser Betrag muss neu bei einem Austritt der neuen PK mitgeteilt werden. Diese Variante basiert auf dem gleichen Prinzip, welches bereits zugunsten der Eintrittsgeneration bei der Einführung des BVG im Jahr 1985 angewendet wurde.

„Die unbestritten notwendigen Reformen zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge im Allgemeinen und der 2. Säule im Speziellen dürfen nicht Opfer ideologischer Auseinandersetzungen werden. Alle Akteure müssen im Rahmen dieses Prozesses ihren Beitrag für eine erfolgreiche Reform leisten. Es sind pragmatische und konstruktive Lösungen zu suchen, die dem Gesamtwohl der Bürgerinnen und Bürger, also aller Versicherten, dienen“, so der neue ASIP-Präsident Jean Rémy Roulet.

 

Artikel von: ASIP – Schweiz. Pensionskassenverband
Artikelbild: © Tashatuvango – shutterstock.com